Peloton für Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 29 Februar 2024
1. Umfang und Geltungsbereich
1.1 Die Unternehmen der Peloton Gruppe bieten eine Online-Fitnesscommunity und entsprechende Produkte, Dienstleistungen und auf den/die Nutzer:in persönlich zugeschnittene Inhalte und Funktionen über Webseiten von Peloton an. Dazu gehören etwa (a) Peloton Fitnessgeräte wie das Peloton Bike und das Peloton Bike+ („Peloton Bike(s)“) oder das Peloton Tread („Peloton Tread“; Peloton Bikes und Peloton Tread gemeinsam auch „Peloton Fitnessgeräte“), (b) Ausrüstung und Zubehör (gemeinsam mit Peloton Fitnessgeräten „Produkte“), oder (c) Studio-, Support- und lokale Länderwebseiten („Peloton Seite(n)“), Nutzer:innenoberflächen auf Tablets, die mit Peloton Fitnessgeräten verbunden sind, sowie Anwendungen für Mobilgeräte, Heimcomputer oder andere Geräte (einschließlich iOS- und Android-Anwendungen („Apps“)). Um die Lesbarkeit dieser Peloton für Unternehmen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („P4B Bedingungen“) zu erleichtern, werden die Peloton Seiten und Apps gemeinsam mit Nutzer:innenoberflächen von Peloton sowie den von Peloton kontrollierten Social Media-Seiten gemeinsam als „Dienste“ bezeichnet.
1.2 In diesen P4B Bedingungen meint „Peloton“ entweder
(a) die Peloton Interactive Deutschland GmbH (Deutsches Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 86061 | Geschäftsanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 29A, D-10178 Berlin), wenn der/die Partner:in ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder
(b) die Peloton Interactive UK Limited (Geschäftsanschrift: 1 Langley Street, London, WC2H 9JG, United Kingdom), wenn der/die Partner:in ihren Sitz in Österreich oder in der Schweiz hat.
1.3 Diese P4B Bedingungen gelten für Verträge zwischen Peloton und ihren Vertragspartner:innen, die Unternehmer sind (also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) („Partner:innen“).
1.4 Diese P4B Bedingungen gelten für alle Bestelldokumente und Bestellvorgänge, die zwischen Peloton und Partner:innen vereinbart werden (jeweils eine „Bestellung“). Diese P4B Bedingungen werden Bestandteil jeder Bestellung.
1.5 Diese P4B Bedingungen gelten auch für künftige Verträge zwischen Peloton und Partner:innen, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch Peloton bedarf. Diese P4B Bedingungen gelten spätestens dann als von Partner:innen bestätigt, wenn Partner:innen gekaufte Produkte entgegennehmen oder der/die erste Nutzer:in die Dienste nutzt.
1.6 Diese P4B Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil der Bestellung, soweit Peloton ihnen schriftlich zustimmt.
1.7 Sofern in diesen P4B Bedingungen die Begriffe ‚schriftlich‘, ‚in Schriftform‘ oder ähnliche Begriffe verwendet werden, genügt insoweit der elektronische Austausch von Kopien, handschriftlich unterzeichneten Dokumenten sowie Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) oder ein strengerer Standard (wie beispielsweise handschriftliche Unterzeichnung oder notarielle Beurkundung). Soweit nicht in diesen P4B Bedingungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreichend.
1.8 Mitteilungen und Erklärungen, die Partner:innen gegenüber Peloton abgeben, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, müssen schriftlich erfolgen (einfache E-Mail ist ausreichend), sofern nicht in diesen P4B Bedingungen etwas anderes bestimmt ist.
2. Nutzung der Dienste | Peloton Commercial Mitgliedschaft | Equipment Miete
2.1 Um auf die Dienste zugreifen zu können, ist eine Commercial Mitgliedschaft erforderlich. Einzelheiten dazu werden in separaten Peloton Mitgliedschaftsbedingungen („Mitgliedschaftsbedingungen“) geregelt, welche in ihrer jeweils geltenden Fassung auf den Webseiten von Peloton abrufbar sind.
2.2 Partner:innen stellen sicher, dass jede:r Nutzer:in der Produkte und Dienste vor der Nutzung die Peloton Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die Mitgliedschaftsbedingungen von Peloton, in deren jeweils aktuellen Fassungen, hier abrufbar, sowie alle anderen Bedingungen, die dem/der Nutzer:in im Aktivierungsprozess angezeigt werden (gemeinsam die „Peloton Nutzungsbedingungen“), akzeptiert.
2.3 Soweit Peloton die Miete von Produkten anbietet, gelten dafür separate Peloton Equipment Mietbedingungen, die in ihrer jeweils geltenden Fassung hier abrufbar sind.
3. Zustandekommen von Verträgen
3.1 Die Angebote von Peloton sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3.2 Mit Abgabe einer Bestellung geben Partner:innen gegenüber Peloton ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
3.3 Peloton schickt Partner:innen nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Bestätigung des Eingangs der Bestellung (einfache E-Mail ist ausreichend) („Eingangsbestätigung“). Bei einer Eingangsbestätigung handelt es sich noch nicht um die Annahme des Angebots durch Peloton. Erst wenn Peloton die Produkte an Partner:innen versendet hat und Peloton diesen Versand der Produkte per E-Mail bestätigt hat („Versandbestätigung“) kommt mit Zugang der Versandbestätigung bei Partner:innen zwischen ihnen und Peloton ein verbindlicher Vertrag zustande, spätestens jedoch mit Entgegennahme der gekauften Produkte durch Partner:innen oder einer/einen von Partner:innen bestimmten Empfänger:in.
3.4 Eine nachträgliche Änderung der Bestellmenge ist nach Zugang der Eingangsbestätigung bei Partner:innen nur in Abstimmung mit Peloton und ggf. Anpassung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise möglich.
3.5 Peloton wird den Text der Bestellung einschließlich dieser P4B Bedingungen nach Zustandekommen des Vertrages nicht speichern. Der Text des Vertrages ist dann für Partner:innen nicht mehr zugänglich.
4. Lieferung | Installation von Peloton Fitnessgeräten | Schadensanzeige
4.1 Peloton kann die Verfügbarkeit von Produkten nicht garantieren. Produkt-, Dienstleistungs- und andere bereitgestellte Informationen können von Peloton ohne vorherige Ankündigung korrigiert und geändert werden.
4.2 Peloton übernimmt gegenüber Partner:innen kein Beschaffungsrisiko für Produkte, auch nicht im Falle eines Kaufvertrages über eine Gattungsware. Peloton ist daher nur zur Lieferung aus seinem Warenvorrat verpflichtet. Die Verpflichtung von Peloton zur Lieferung entfällt, wenn Peloton trotz ordnungsgemäßen kongruenten Deckungsgeschäfts selbst nicht bzw. nicht rechtzeitig beliefert wird, die fehlende Verfügbarkeit der Produkte nicht zu vertreten hat und Peloton Partner:innen darüber unverzüglich informiert hat. Im Falle der Nichtverfügbarkeit von Produkten wird Peloton Partner:innen eine von ihnen gegebenenfalls geleistete Vorauszahlung unverzüglich erstatten.
4.3 Unter diesen P4B Bedingungen liefert Peloton Produkte nur an Adressen auf dem deutschen Festland der Bundesrepublik Deutschland (eine Lieferung von Peloton Fitnessgeräten auf Küsteninseln erfolgt grundsätzlich nicht), in Österreich oder in der Schweiz. Sämtliche bestellte Produkte werden an die von Partner:innen angegebene Adresse geliefert. Peloton ist zu Teillieferungen berechtigt aber nicht verpflichtet.
4.4 Im Falle der Rücksendung von Produkten aufgrund falscher oder unvollständiger Liefer- bzw. Adressangaben sowie der Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins durch den/die Partner:in behält sich Peloton das Recht vor, dem/der Partner:in die dadurch gegebenenfalls entstehenden Kosten (insbesondere Transport- und Lagerkosten) sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
4.5 In der Regel wird Peloton ein von Partner:innen erworbenes Peloton Fitnessgerät auf eigene Kosten an der von Partner:innen angegebenen Lieferadresse installieren und einen Funktionstest des Peloton Fitnessgerätes durchführen (insgesamt die „Installation“). Das vollständige Durchführen der Installation ist in der Regel erforderlich, um die ordnungsgemäße Nutzung des Peloton Fitnessgerätes zu ermöglichen. Auf Verlangen von Peloton sind Partner:innen daher verpflichtet, Peloton oder einem von Peloton beauftragen Dritten das Durchführen der Installation entsprechend den räumlichen und technischen Anforderungen des Benutzer:innenhandbuchs zu ermöglichen und die erfolgreiche Installation durch Unterzeichnung eines Installationsprotokolls zu bestätigen.
5. Lieferfristen | Gefahrübergang | Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Eintritt des Lieferverzugs von Peloton bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend davon ist jedoch in jedem Fall eine Mahnung durch den/die Partner:in erforderlich.
5.2 Hält Peloton eine verbindliche Lieferfrist nicht ein, so können Partner:innen nur nach fruchtlosem Ablauf einer von ihnen gesetzten, angemessenen Nachfrist von der Bestellung zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend machen. Dies gilt nicht, sofern das Setzen einer Nachfrist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe an Partner:innen oder an eine:n von ihnen bestimmte:n Empfänger:in auf Partner:innen über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand der Produkte versichert erfolgt ist oder nicht.
5.4 Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und andere von Peloton nicht zu vertretende Leistungshindernisse bei Peloton oder Lieferanten von Peloton, befreien Peloton für die Dauer des Hindernisses und dessen Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.
5.5 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum von Peloton („Vorbehaltsware“). Partner:innen sind verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere sind sie verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert ausreichend zu versichern. Partner:innen sind nicht befugt, die Vorbehaltsware zu verkaufen, zu vermieten, zu verpfänden oder in anderer Weise über die Vorbehaltsware zu verfügen.
6. Preise | Zahlungsbedingungen | Einschränkung des Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts
6.1 Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise für Peloton Fitnessgeräte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
6.2 Soweit nicht abweichend in der Bestellung vereinbart, ist der Kaufpreis nach Rechnungsstellung durch Peloton innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung durch Partner:innen fällig.
6.3Leisten Partner:innen nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Fälligkeit der jeweiligen Forderung, ist Peloton berechtigt, die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung von Schäden und weitergehenden Rechten durch Peloton bleibt unberührt.
6.4 Peloton akzeptiert Banküberweisungen nur von Konten aus der Europäischen Union.
6.5 Peloton erstellt Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form.
6.6 Partner:innen sind nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Peloton aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, wenn und soweit die Forderung (a) rechtskräftig festgestellt, (b) unbestritten; oder (c) von Peloton anerkannt worden ist.
7. Eingeschränkte Gewährleistung | Herstellergarantie
7.1 Im Falle von Mängeln der Produkte stehen Partner:innen gegenüber Peloton die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu soweit in dieser Ziffer 7 nicht abweichend geregelt. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, gibt Peloton keine Garantien oder anderen Zusicherungen ab.
7.2 Die Geltendmachung von Mängelrechten von Partner:innen gegenüber Peloton setzt voraus, dass Partner:innen ihrer gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß geltenden Rechts nachgekommen sind. Reklamationen wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Lieferung sind unverzüglich nach Ablieferung der Produkte, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablieferung der Produkte bzw. Feststellung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
7.3 Bei unsachgemäßen Reparaturen oder Änderungen, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder unsachgemäßer Reinigung, insbesondere bei Abweichen von der Gebrauchs-anweisung oder von anderen von Peloton erteilten Hinweisen durch Partner:innen oder einen Dritten sind Gewährleistungsansprüche der Partner:innen gegen Peloton ausgeschlossen, es sei denn, Partner:innen weisen nach, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist. Zur Klarstellung, gewöhnliche Abnutzung der Produkte stellt keinen ersatzfähigen Mangel dar.
7.4 Bei Mängeln der gelieferten Produkte kann Peloton Nacherfüllung nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Peloton stehen dabei drei (3) Nacherfüllungsversuche zu.
7.5 Gewährleistungsansprüche von Partner:innen gegen Peloton verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Produkte.
7.6 Soweit Peloton Partner:innen auf bestimmte Peloton Fitnessgeräte (oder Teile davon) und Zubehör ausdrücklich eine Herstellergarantie gewährt, gilt diese neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und nur für die davon ausdrücklich erfasste(n) Komponente(n) des betreffenden Peloton Fitnessgerätes und Zubehör und nur für solche Mängel, die innerhalb der jeweils gewährten Garantiezeiträume auftreten. Weitere Informationen zu einer etwaigen Herstellergarantie (Unternehmer:innen) von Peloton sind hier abrufbar.
7.7 Partner:innen ist bewusst, dass Peloton den Vertrieb von Peloton Fitnessgeräten oder von bestimmten Generationen davon einstellen kann. Dies betrifft auch den Vertrieb von Ersatzteilen für solche Peloton Fitnessgeräte.
8. Vereinbartes Rückgaberecht
8.1 Peloton kann Partner:innen im eigenen Ermessen im Rahmen einer Bestellung ein Rückgaberecht einräumen, das innerhalb der in der Bestellung angegebenen Rückgabefrist ausgeübt werden kann.
8.2 Um ein solches Rückgaberecht auszuüben, müssen Partner:innen Peloton schriftlich über ihren Entschluss, die Bestellung zurückzugeben, per E-Mail an commercialsales@onepeloton.de informieren. Zur Wahrung der Rückgabefrist reicht es aus, dass Partner:innen die Mitteilung über die Ausübung des Rückgaberechts vor Ablauf der Rückgabefrist absenden.
8.3 Im Falle einer wirksamen Ausübung des vereinbarten Rückgaberechts, wird Peloton alle bereits erhaltenen Zahlungen an die Partner:innen zurückerstatten. Für die Erstattung verwendet Peloton dasselbe Zahlungsmittel, das Partner:innen bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Bereits gelieferte Peloton Fitnessgeräte werden von Peloton abgeholt und müssen von Partner:innen entsprechend zur Abholung bereitgestellt werden. Partner:innen haften für Schäden an den Peloton Fitnessgeräten, die vor Ausübung des Rückgaberechts an den Peloton Fitnessgeräten entstanden sind und über normalen Verschleiß hinausgehen.
9. Vertraulichkeit
9.1 Partner:innen und Peloton sind sich bewusst, dass sie untereinander bestimmte geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen, die sich auf die Unternehmenstätigkeit von Peloton oder der Partner:innen beziehen („Vertrauliche Informationen“), ausgetauscht haben oder austauschen werden. Vertrauliche Informationen von Peloton schließen nicht öffentliche Informationen in Bezug auf Merkmale, Funktionen und Leistungsfähigkeit der Produkte und der Dienste ein, sind jedoch nicht auf diese beschränkt. Die Vertraulichen Informationen der Partner:innen schließen alle nichtöffentlichen Daten, die Partner:innen Peloton im Zusammenhang mit der Bestellung zur Verfügung stellen ein („Partnerdaten“).
9.2 Partner:innen und Peloton unternehmen angemessene Anstrengungen, um die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu schützen und solche Vertraulichen Informationen (außer zur Durchführung der Bestellung, Erbringung der Dienste oder auf eine andere nach diesen P4B Bedingungen zulässige Weise) nicht zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Die vorgenannte Verpflichtung der Parteien besteht nicht in Bezug auf Informationen, von denen Partner:innen oder Peloton jeweils nachweisen können, dass diese (a) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden; (b) diese vor deren Erhalt bereits im Besitz der empfangenden Partei waren; (c) Partner:innen oder Peloton rechtmäßig ohne Einschränkungen durch Dritte zugänglich gemacht wurden; (d) unabhängig und ohne die Verwendung von Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (e) diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenbart werden müssen.
9.3 Die vorgenannte Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen zwischen Peloton und Partner:innen bestehen.
9.4 Peloton hat das Recht, Daten und andere Informationen, die sich auf die Erbringung, die Verwendung und die Leistungsfähigkeit verschiedener Aspekte der Dienste und damit verbundener Systeme und Technologien beziehen (insbesondere Informationen, die die Partnerdaten betreffen, und Daten, die davon abgeleitet wurden), zu erfassen und zu analysieren, und Peloton steht es (während und nach Ende der Laufzeit der Bestellung) frei, (a) solche Daten und Informationen zu nutzen, um die Dienste zu verbessern und weiterzuentwickeln sowie diese zum Zwecke anderer Entwicklungen, Diagnose- und Korrekturmaßnahmen zu nutzen, die in Verbindung mit den Diensten und anderen Angeboten von Peloton stehen; und (b) diese Daten und Informationen ausschließlich in aggregierter oder sonstiger anonymisierter Form in Verbindung mit Pelotons Geschäftsbetrieb weiterzugeben.
10. Nutzung von Feedback | Markennamen und Logos | Marketingmaterialien
10.1 Partner:innen können Peloton gelegentlich Vorschläge für neue Eigenschaften oder Funktionen der Produkte und Dienste unterbreiten oder sonstiges Feedback zu den Produkten und Diensten geben. Es steht Peloton frei, solche Vorschläge oder solches Feedback zu berücksichtigen. Partner:innen gewähren Peloton kostenfrei ein vollständig abgegoltenes, unbefristetes, unterlizenzierbares Recht, ein solches Feedback zu jeglichem Zweck zu nutzen.
10.2 Partner:innen stimmen zu, dass sich Peloton in Marketingmaterialien und auf der Webseite von Peloton unter Nennung des Firmennamens der Partner:innen, der Abbildung ihres Logos sowie einer kurzen Beschreibung auf Partner:innen beziehen darf. Diese Zustimmung erstreckt sich insbesondere auf die Listung der Partner:innen durch Peloton im Peloton Hotelfinder auf der Peloton Webseite.
10.3 Peloton kann Partner:innen nach eigenem Ermessen Marketingmaterial, Kopien davon und/oder Richtlinien für die Werbung für Produkte und Dienste von Peloton zur Verfügung stellen. Peloton gewährt Partner:innen ein beschränktes Nutzungsrecht, solches Marketingmaterial ausschließlich zum Zwecke der Vermarktung und Werbung für die Produkte und Dienste von Peloton gemäß dieser P4B Bedingungen und in Übereinstimmung mit den Richtlinien von Peloton für Werbung und Markennutzung (die nach Ermessen von Peloton von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können) und den darin enthaltenen Vertraulichkeitsbeschränkungen zu verwenden. Unbeachtet des Vorstehenden müssen die Verwendung des Namens oder der Marken von Peloton und alle Änderungen an Marketingmaterialien, die Partner:innen vornehmen möchten, von Peloton vorab ausdrücklich und schriftlich genehmigt werden.
11. Datenschutz
11.1 Partner:innen und Peloton werden jederzeit die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union („DSGVO“), einhalten.
11.2 Für den Fall, dass die Bereitstellung der Produkte und Dienste auch die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag von Partner:innen durch Peloton beinhaltet, schließt Peloton mit Partner:innen eine separate schriftliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
11.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Peloton wird in Pelotons Datenschutzerklärung näher erläutert, die in ihrer jeweils geltenden Fassung hier abgerufen werden kann.
12. Haftungsbeschränkung I Höhere Gewalt | Versicherung
12.1 Peloton haftet unbeschränkt für (a) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch Peloton oder Pelotons gesetzliche Vertreter, (b) vorsätzlich verursachte Schäden durch nicht in (a) genannte Erfüllungsgehilfen von Peloton, (c) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Peloton, Pelotons gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (d) Schäden, die unter eine von Peloton gewährte Garantie fallen und (e) Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Peloton nur für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. „Kardinalpflichten“ sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Bestellung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Partner:innen regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten durch (a) leichte Fahrlässigkeit von Peloton, Pelotons gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten; oder (b) leichte oder grobe Fahrlässigkeit von nicht in (a) genannten Erfüllungsgehilfen von Peloton erfolgt, ist die Haftung von Peloton der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für Peloton zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
12.3 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffern 12.1 und 12.2 haftet Peloton nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die (a) leicht fahrlässig von Peloton, Pelotons gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten; oder (b) leicht oder grob fahrlässig durch nicht in (a) genannte Erfüllungsgehilfen von Peloton verursacht werden.
12.4 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 12.1 ist die Haftung von Peloton für Schäden aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung, sei es aus Vertrag, Delikt oder aus anderen Gründen, beschränkt auf einen Betrag von zweihundert Prozent (200%) der Summe der Preise unter der betroffenen Bestellung.
12.5 Peloton steht nicht dafür ein, dass Partner:innen oder Nutzer:innen durch die Nutzung der Dienste einen bestimmten Trainingsfortschritt oder -erfolg erzielen.
12.6 Weder Peloton noch Partner:innen haften für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erfüllung der Bestellung einschließlich dieser P4B Bedingungen, soweit eine solche Nichterfüllung oder Verzögerungen durch höhere Gewalt verursacht werden, d. h. durch Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit der Parteien eintreten.
12.7 Eine über die in dieser Ziffer 12 geregelten Fälle hinausgehende Haftung von Peloton ist ausgeschlossen.
12.8 Partner:innen sind verpflichtet, die Produkte und die Bereitstellung der Produkte an Nutzer:innen ausreichend zu versichern.
13. Sicherheitshinweise | Alters- und sonstige Beschränkungen
13.1 Partner:innen nehmen die in dieser Ziffer 13 enthaltenen Sicherheitshinweise und Beschränkungen zur Kenntnis und gewährleisten, dass Nutzer:innen diese zur Kenntnis nehmen.
13.2 Partner:innen stellen sicher, dass alle Gesundheits- und Sicherheitshinweise für Nutzer:innen gut sichtbar an den Produkten und/oder in den Räumlichkeiten der Partner:innen angebracht sind und dass Nutzer:innen die in den Benutzer:innenhandbüchern für Produkte einsehen können.
13.3 Es gelten Gewichts-, Größen- und Altersbeschränkungen sowie sonstigen Mindestanforderungen für die Nutzung von Peloton Fitnessgeräten, weitere Informationen hierzu finden sich entweder direkt auf den Peloton Fitnessgeräten oder in den dafür vorgesehen Benutzer:innenhandbüchern.
13.4 Die Peloton Fitnessgeräte sind nur für den Gebrauch im Innenbereich bestimmt. Kinder und Haustiere sind stets vom Peloton Fitnessgerät entfernt zu halten.
13.5 Partner:innen werden die Produkte ausschließlich im Rahmen der Ausübung ihres im Zeitpunkt der Bestellung bestehenden originären Geschäftsbetriebes an Nutzer:innen überlassen und diese nicht auf andere Weise vermarkten. Partner:innen sind insbesondere nicht berechtigt, die Produkte Dritten, die nicht bereits originär Kund:innen des/der Partner:in sind, gewerblich gegen Zahlung eines Entgelts zu überlassen.
14. Übertragung | Novation | Abtretungsverbot
14.1 Partner:innen dürfen eine Bestellung nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Peloton übertragen; eine Übertragung die gegen diese Ziffer 14 verstößt, ist nichtig. Peloton kann eine Bestellung und/oder alle damit verbundenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte abtreten oder auf diese übertragen.
14.2 Partner:innen sind auf Verlangen von Peloton verpflichtet, unverzüglich jedenfalls aber innerhalb von vierzehn (14) Tagen, eine Novationsvereinbarung in einer von Peloton vorgegebenen angemessenen Form abzuschließen, um Peloton die Ausübung der Rechte gemäß Ziffer 14.1 zu ermöglichen.
14.3 Unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften dürfen Partner:innen ihre Rechte oder Verpflichtungen aus einer Bestellung und diesen P4B Bedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Peloton abtreten.
15. Geltendes Recht | Gerichtsstand
15.1 Jede Bestellung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
15.2 Für die Beilegung von vertraglichen oder außervertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüchen, die aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung entstehen, sind die Gerichte in Berlin (Deutschland) ausschließlich zuständig.
16 .Vollständige Vereinbarung | Salvatorische Klausel | Änderungen
16.1 Eine Bestellung einschließlich dieser P4B Bedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Partner:innen und Peloton in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt diese aus.
16.2 Sollte eine Regelung einer Bestellung einschließlich dieser P4B Bedingungen, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung und der Bestellung in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Umfang am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Umfang. Das Vorstehende gilt auch für eine etwaige von den Parteien nicht beabsichtigte Regelungslücke in der Bestellung einschließlich dieser P4B Bedingungen.
16.3 Peloton kann diese P4B Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ohne die Angabe von Gründen ändern und/oder aktualisieren.
16.4 Unbeschadet der Regelung in Ziffer 16.3 müssen Änderungen oder Ergänzungen einer wirksamen Bestellung schriftlich erfolgen (der Austausch einfacher E-Mails ist ausreichend). Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Die Person, die eine Bestellung einschließlich dieser P4B Bedingungen für den/die jeweilige:n Partner:in unterzeichnet oder sonst annimmt, sichert zu, dass sie durch alle erforderlichen und geeigneten unternehmerischen Schritte ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde, die Bestellung im Namen des/der Partner:in abzuschließen.
17.2 Durch eine Bestellung kommt kein(e) Vertretungsverhältnis, Partnerschaft, Beteiligungsgesellschaft oder Beschäftigungsverhältnis zustande, und Partner:innen sind nicht befugt, Peloton in jeglicher Weise rechtlich zu binden. Es findet keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) statt.